Sport ist ab sofort grundsätzlich wieder mit 3G Nachweis möglich.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten dabei weiterhin:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schüler*innen ab 18 Jahre: können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.