Neue Zugangsvoraussetzungen ab 16.01.2022

 

Das Land NRW setzt in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für den Zugang zu Hallenschwimmbädern den 2G+ -Nachweis ab 16.01.2022 voraus. Details entnehmen Sie bitte der Auflistung „Test- und 2G+- Nachweise“ unter Infos/ Downloads. Wir sind verpflichtet, die Nachweise (2G+, Testergebnis, Ausweisdokument) zu überprüfen und bitten um Ihr Verständnis.