Neue Zugangsvoraussetzungen ab 16.01.2022   Das Land NRW setzt in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für den Zugang zu Hallenschwimmbädern den 2G+ -Nachweis ab 16.01.2022 voraus. Details entnehmen Sie bitte der Auflistung „Test- und 2G+- Nachweise“ unter Infos/ Downloads. Wir sind verpflichtet, die Nachweise (2G+, Testergebnis, Ausweisdokument) zu überprüfen und bitten um Ihr Verständnis.
Mitgliederversammlung Ergebnisse der Jahreshauptversammlung vom 06.12.2021 Ort: Kleingartenanlage „Im-Justenkamp“, Nortkirchenstr. 22, 44263 Dortmund Ergebnisse: Wahlen: Es wurden gewählt; 1. Vorsitzender: Benny Bartel Geschäftsführende Kassiererin: Anja Kolberg
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