Sport ist ab sofort grundsätzlich wieder mit 3G Nachweis möglich. Zusätzliche Vereinfachungen gelten dabei weiterhin: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen. Schüler*innen ab 18 Jahre: können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.