Neue Regelungen zum Schwimmbadbesuch aufgrund der Anpassung der Corona- Schutzverordnung ab 20.08.2021 Mit Wirkung vom 20.08.2021 gilt für den Bad-Besuch die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet); entsprechende Nachweise sind in Verbindung mit einem Lichtbildausweis vorzulegen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen ebenso als getestete Personen wie Kinder bis zum Schuleintritt; Jugendliche ab 15 Jahren müssen ihren Schülerausweis oder einen Immunsierungs-/ Testnachweis vorlegen. Werden die Nachweise nicht erbracht, kann kein Zugang erfolgen; dies gilt auch für Begleitpersonen. Im Übrigen beachten Sie bitte auch die aktualisierten Hinweise für Badnutzer, die Sie unter Infos/ Downloads finden.