Sport ist ab sofort grundsätzlich wieder mit 3G Nachweis möglich.

Zusätzliche Vereinfachungen gelten dabei weiterhin:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schüler*innen ab 18 Jahre: können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

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