Neue Regelungen zum Schwimmbadbesuch aufgrund der Anpassung der Corona-
Schutzverordnung ab 20.08.2021
Mit Wirkung vom 20.08.2021 gilt für den Bad-Besuch die 3G-Regel (geimpft, genesen,
getestet); entsprechende Nachweise sind in Verbindung mit einem Lichtbildausweis
vorzulegen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den
verbindlichen Schultestungen ebenso als getestete Personen wie Kinder bis zum
Schuleintritt; Jugendliche ab 15 Jahren müssen ihren Schülerausweis oder einen
Immunsierungs-/ Testnachweis vorlegen. Werden die Nachweise nicht erbracht, kann kein
Zugang erfolgen; dies gilt auch für Begleitpersonen.
Im Übrigen beachten Sie bitte auch die aktualisierten Hinweise für Badnutzer, die Sie unter
Infos/ Downloads finden.

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